Sozialplan Schritt für Schritt
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Der Sozialplan gemäß § 112 BetrVG regelt den Ausgleich und die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Beschäftigten infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen können. Er ist damit das wichtigste Hilfsinstrument des Betriebsrats für die betroffenen Kollegen.