Video- und Telefonkonferenz: die passende Geschäftsordnung
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![Mann sitzt am Schreibtisch vor seinem Laptop auf dem eine Videokonferenz abläuft. Mann sitzt am Schreibtisch vor seinem Laptop auf dem eine Videokonferenz abläuft.](https://www.betriebsrat-kompakt.de/wp-content/uploads/sites/2/2024/02/Telefonkonferenz-1448479624-seb_ra-400x225.jpg)
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§ 30 BetrVG erlaubt es Betriebsratsgremien, ihre Sitzungen virtuell oder als Telefonkonferenzen abzuhalten. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem ist die Möglichkeit von Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz in der Geschäftsordnung zu regeln.