Worüber Sie informieren dürfen und worüber nicht
![Rotes Schild mit der Aufschrift Stop. Darunter ein grünes Schild mit der Aufschrift Go. Rotes Schild mit der Aufschrift Stop. Darunter ein grünes Schild mit der Aufschrift Go.](https://www.betriebsrat-kompakt.de/wp-content/uploads/sites/2/2024/02/GettyImages-1159417837_komprimiert-400x275.jpg)
Im Rahmen der Entscheidung über den Inhalt und den Stil Ihrer Informationsarbeit sollten Sie innerhalb des Gremiums Ihre eigenen Belange und die des Arbeitgebers gegeneinander abwägen: Was spricht für, was möglicherweise gegen eine Bekanntmachung? Haben Sie Ihr Vorhaben ordnungsgemäß und gewissenhaft geprüft, beschließen Sie Inhalt und Umfang Ihrer Maßnahme nach den Vorgaben des § 33 BetrVG.
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