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Hintergrund
14. Februar 2024

Kann der Arbeitgeber ein Inhouse-Seminar erzwingen?

BRK+
Darstellung eines Inhouse-Seminars.
Bild: ©Rawpixel.com/stock.adobe.com
Egal, ob Sie neu im Amt oder schon länger dabei sind: Permanente Weiterbildung ist für Betriebsräte sinnvoll und nötig. Dabei können Gremien aus einem großen Angebot wählen, z. B. längere Präsenzseminare, speziell zusammengestellte Inhouse-Seminare oder schnelle Online-Schulungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.

Ob der Arbeitgeber den Betriebsrat zu einer Inhouse-Schulung zwingen kann, lässt sich leider nicht mit einem klaren Ja oder Nein beantworten und es gibt auch nicht das eine relevante Urteil in der Rechtsprechung. In einer Entscheidung hat das ArbG Trier vom 20.11.2014, Az.: 3 BV 11/14, allerdings einen Betriebsrat zum Besuch eines Inhouse-Seminars verpflichtet. Es sind aber auch andere Bewertungen möglich. In der Tat ist die Sache komplex und hängt sehr stark von der Situation im Einzelfall ab.

Silke Rohde
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