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Urteil
15. Februar 2024

Kündigung wegen Äußerung in Chatgruppe

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Wenn Sie mit weiteren Mitgliedern einer Chatgruppe angehören, sollten Sie auch hier vorsichtig sein, über wen Sie sich in welcher Weise äußern. Im vorliegenden Fall haben sich die Mitglieder sehr negativ über den Arbeitgeber und weitere Kollegen ausgetauscht, was eine Kündigung zur Folge hatte.

DER STREITFALL

Der beim beklagten Arbeitgeber beschäftigte Kläger gehörte seit 2014 einer Chatgruppe mit fünf anderen Arbeitnehmern an. Im…

Silke Rohde
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