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Urteil
17. Februar 2024

BAG: Arbeitgeber muss Arbeitszeit erfassen

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 entschieden, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein System zur Zeit­erfassung anzubieten. Nun zieht das BAG nach und erhöht damit den Druck auf den Gesetzgeber, die Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit endlich zu regeln.

DER STREITFALL

Der antragstellende Betriebsrat und die Arbeitgeber, die eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb unterhalten, schlossen im Jahr 2018 eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Zeitgleich verhandelten sie über eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung. Eine Einigung hierüber kam nicht zustande. Auf Antrag des Betriebsrats setzte das Arbeitsgericht eine Einigungsstelle zum Thema „Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung einer elektronischen Zeiterfassung“ ein. Nachdem die Arbeitgeber deren Zuständigkeit gerügt hatten, leitete der Betriebsrat dieses Beschlussverfahren ein. Er hat die Feststellung begehrt, dass ihm ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zusteht.

Silke Rohde
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