Arbeitszeiterfassung gilt ohne Ausnahme
Frage
Gemeinsam mit unserem Gesamtbetriebsrat arbeiten wir aktuell an einer Gesamtbetriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit. Darin soll geregelt werden, dass die Arbeitszeitenregelung bzw. Arbeitszeiterfassung nicht für Beschäftigte im Außendienst gelten soll. Außerdem soll die Zeiterfassung nicht für „Stellen gelten, für die ein Studium oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich ist“. Ist dies zulässig?
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