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Ratgeber
20. März 2024

Arbeitszeiterfassung gilt ohne Ausnahme

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Frage

Gemeinsam mit unserem Gesamtbetriebsrat arbeiten wir aktuell an einer Gesamtbetriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit. Darin soll geregelt werden, dass die Arbeitszeitenregelung bzw. Arbeitszeiterfassung nicht für Beschäftigte im Außendienst gelten soll. Außerdem soll die Zeiterfassung nicht für „Stellen gelten, für die ein Studium oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich ist“. Ist dies zulässig?

Silke Rohde
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