Social Media als Infokanal des Betriebsrats?
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Bild: ©grinvalds/iStock/Getty Images Plus
Social Media kann ein wirkungsvolles Werkzeug sein, um viele Beschäftigte zu erreichen – schnell, direkt und zeitgemäß. Plattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn oder sogar WhatsApp-Gruppen bieten die Möglichkeit, mit wenig Aufwand viele Menschen zu erreichen – auch jene, die im Homeoffice arbeiten oder selten im Betrieb sind.
Grundsätzlich darf sich der Betriebsrat zu für ihn und die Belegschaft relevanten Themen äußern. Allerdings gibt es in der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat und im Arbeitsrecht generell besondere Loyalitäts- und Treuepflichten. Was in anderen Bereichen zulässig ist, könnte hier unzulässig sein.
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