Urlaubstage: Im Zweifel aufrunden

Frage
Eine Kollegin reduziert ihre Arbeitszeit seit Februar 2025 von 100 % auf 80 %. Sie ist nur noch vier statt fünf Tage pro Woche im Betrieb. Nun stellt sich die Frage der Berechnung des Urlaubsanspruchs: Dieser reduziert sich für diesen Zeitraum dann auch auf 80 %, da die Kollegin freitags sowieso frei hat. Für den Urlaubsanspruch in diesem Jahr ergibt sich daher nach Meinung der Beschäftigten Folgendes:
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