Aktives und passives Wahlrecht im Überblick
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Bild: ©Rawpixel/iStock/Getty Images Plus
Das BetrVG regelt in § 7 klar, wer den Betriebsrat wählen darf. Außerdem legt es in § 8 fest, wer sich in das Gremium wählen lassen kann. Wichtig: Ohne Eintragung in die Wählerliste darf niemand seine Stimme abgeben.
Die Eintragung in die Wählerliste entscheidet nicht nur über das aktive Wahlrecht. Sie ist auch Voraussetzung, um Mitglied des Wahlvorstands zu werden, selbst Wahlvorschläge zu machen und diese zu unterzeichnen.
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