Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Hintergrund
27. Juni 2025

Aktives und passives Wahlrecht im Überblick

BRK+
Wahlzettel wird in Wahlurne geworfen.
Bild: ©Rawpixel/iStock/Getty Images Plus
Das BetrVG regelt in § 7 klar, wer den Betriebsrat wählen darf. Außerdem legt es in § 8 fest, wer sich in das Gremium wählen lassen kann. Wichtig: Ohne Eintragung in die Wählerliste darf niemand seine Stimme abgeben.

Die Eintragung in die Wählerliste entscheidet nicht nur über das aktive Wahlrecht. Sie ist auch Voraussetzung, um Mitglied des Wahlvorstands zu werden, selbst Wahlvorschläge zu machen und diese zu unterzeichnen.

Silke Rohde
+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.