Das normale Wahlverfahren Schritt für Schritt
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Das normale Wahlverfahren wird in allen Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten angewendet. Grundsätzlich ist es auch maßgeblich für Betriebe mit mehr als 101 Arbeitnehmern – in diesen Fällen können Betriebsrat und Arbeitgeber aber stattdessen auch die Wahl nach dem vereinfachten Verfahren des § 14a BetrVG durchführen, falls sie das vereinbart haben.
Terminplan für das normale Wahlverfahren
Nach dem BetrVG und der WO BetrVG sind für den Ablauf der Betriebsratswahlen im klassischen Wahlverfahren folgende Fristen zu beachten:
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