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Ratgeber
26. September 2025

Überlastungsanzeige: Das muss der Betriebsrat wissen

BRK+
Überlastungsanzeige: Das muss der Betriebsrat wissen
Bild: ©mapo/iStock/Getty Images Plus
Angesichts des weit verbreiteten Personalmangels stoßen zahlreiche Beschäftigte zunehmend an ihre Belastungsgrenzen. Dies kann einerseits dazu führen, dass eine andauernde Überbeanspruchung das Risiko einer Erkrankung bei den Mitarbeitenden erhöht. Andererseits besteht die Gefahr, dass auch Dritte – insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich – gesundheitliche Schäden erleiden. In solchen Situationen kann es sinnvoll und erforderlich sein, eine Überlastungsanzeige zu stellen.
Eine Überlastungsanzeige kann nur der betroffene Beschäftigte selbst stellen, wenn eine dieser Voraussetzungen gegeben ist:

  • Der Arbeitnehmer will sich vor drohenden rechtlichen Konsequenzen schützen, die aus seiner Überlastung folgen könnten. Das könnten etwa Abmahnungen bzw. Kündigungen sein, aber auch Schadensersatzforderungen (z. B. wenn der Beschäftigte wegen der Überlastung Sach- oder Gesundheitsschäden verursacht) oder sogar strafrechtliche Folgen (wenn z. B. Patienten gesundheitlich geschädigt werden und der Arbeitnehmer dafür wegen seiner Überlastung verantwortlich ist).
  • Der Arbeitnehmer weiß sich keinen anderen Rat mehr, um sich selbst vor Gesundheitsschäden, sei es körperlich oder seelisch, zu  schützen.

Silke Rohde
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