BR-Wahl: In Matrixstruktur unter Umständen mehrfaches Wahlrecht
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Auch wer in mehreren Betrieben tätig ist, darf überall mitbestimmen: Das BAG bestätigt, dass Arbeitnehmer – einschließlich Matrix-Führungskräfte – in allen Betrieben wahlberechtigt sein können, denen sie angehören. Ein wegweisendes Urteil für Unternehmen mit komplexen Strukturen.
DER STREITFALL
Der Arbeitgeber hat mehrere Standorte. Aufgrund einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) sind bei ihm abweichend von den Betriebsstrukturen…