So gehen Sie souverän mit Beschwerden um
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Unabhängig davon, ob eine Beschwerde gerechtfertigt ist oder nicht – es kommt immer wieder vor, dass sich Mitarbeiter ungerecht behandelt oder anderweitig benachteiligt fühlen. Für solche Situationen sieht § 84 BetrVG ein formelles Beschwerderecht vor. Neben dem Arbeitgeber steht auch der Betriebsrat als mögliche Anlaufstelle zur Verfügung. Der genaue Ablauf des Beschwerdeverfahrens sollte idealerweise durch tarifliche Regelungen oder eine Betriebsvereinbarung festgelegt sein.