Die Inklusionsvereinbarung – Überblick und rechtliche Grundlagen
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Eine Inklusionsvereinbarung nach § 166 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist eine verbindliche Abmachung zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung (SBV) und dem Betriebsrat. Ihr Ziel ist es, die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern und ihre Beschäftigungssituation nachhaltig zu verbessern.