Urlaubsverfall: Günstige Regelung geht vor
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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Eine vertragliche Regelung kann den Verfall von Urlaub bei dauerhafter Krankheit wirksam ausschließen – selbst über Jahre hinweg. In einem aktuellen Urteil musste der Arbeitgeber 144 Tage Mindesturlaub abgelten. Für Betriebsräte stellt sich damit die Frage: Sind die Arbeitsverträge im Betrieb wirklich rechtssicher ausgestaltet?
DER STREITFALL
Die Arbeitnehmerin war seit 2010 als Pflegekraft beschäftigt und ab Juli 2015 bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses…