Wegfall einer Position muss genau begründet werden
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Ein aktuelles Urteil des ArbG Siegburg macht deutlich: Der Abbau einer Hierarchieebene allein rechtfertigt keine betriebsbedingte Kündigung. Arbeitgeber müssen konkret darlegen, welche Aufgaben wegfallen und wie die Arbeit künftig verteilt wird. Für Betriebsräte liefert die Entscheidung wichtige Argumente für Widersprüche und die Beratung der Belegschaft.
DER STREITFALL
Die Klägerin war als Assistenz der Geschäftsführung beim beklagten Arbeitgeber tätig. Ihr wurde betriebsbedingt gekündigt….