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Praxisbericht
30. März 2026

Anhörung und Widerspruch bei betriebsbedingten Kündigungen

BRK+
Anhörung und Widerspruch bei betriebsbedingten Kündigungen
Bild: © siraanamwong / iStco / Getty Images Plus
Bei geplanten betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nach § 102 BetrVG anhören. Allerdings ist das Gremium nicht in der Lage, die Entlassung zu verhindern. Der Beschäftigte kann sich nur selbst in Form einer Kündigungsschutzklage gegen die Entlassung wehren.
Wenn der Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung plant, ist der Ablauf der Beteiligung des Betriebsrats klar geregelt: Der Betriebsrat bekommt die Kündigung…

Silke Rohde
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