Einfluss des Gremiums bei internen Stellenausschreibungen
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Der Betriebsrat kann gemäß § 93 BetrVG verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden. Macht das Gremium dieses Recht nicht geltend, ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet.