So bestimmen Sie bei der Einführung von Software mit – Teil 3
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Bei Softwareprojekten ist oft nicht sofort klar, wer zuständig ist – der Betriebsrat, der Gesamtbetriebsrat oder der Konzernbetriebsrat. Die richtige Zuordnung ist entscheidend, damit Mitbestimmungsrechte wirksam ausgeübt werden können. Denn wenn ein unzuständiges Gremium handelt, kann eine Vereinbarung oder Klage unwirksam sein.