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News
07. Februar 2024

Alles Wichtige zum Job-Sharing

BRK+
Illustration von Mann und Frau, die gemeinsam arbeiten.
Bild: ©Ksenia Zvezdina/iStock/Getty Images Plus
Beschäftigte in Teilzeit können sich einen Arbeitsplatz teilen. Dieses sogenannte Job Sharing ist in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Betriebsräte können dabei grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmen.
Erforderlich ist eine Vereinbarung des Arbeitgebers mit den Arbeitnehmern über die Arbeitsplatzteilung. Darin legen sie unter anderem  die regelmäßige…

Silke Rohde
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