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Urteil
17. Dezember 2025

BR-Wahl: Kein Sonderkündigungsschutz in Probezeit

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BR-Wahl: Kein Sonderkündigungsschutz in Probezeit
Bild: © Chalirmpoj Pimpisarn / iStock / Getty Images Plus
Das LAG München hat entschieden, dass der besondere Kündigungsschutz des § 15 Abs. 3b Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht während der Probezeit greift. Zudem besteht der Schutz ohnehin nur, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zeitnah (innerhalb von drei Wochen, spätestens aber innerhalb von drei Monaten) nach dem Zugang der Kündigung über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 3b KSchG informiert.

DER STREITFALL

Der Kläger war seit dem 07.03.2024 als Sicherheitsmitarbeiter beim beklagten Arbeitgeber beschäftigt. Am 13.03.2024 ließ der…

Silke Rohde
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