Neues Gesetz will Inklusion im Job fördern
Künftig höhere Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber
In Betrieben mit mindestens 20 Beschäftigten müssen Arbeitgeber wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen (§ 154 SGB IX). Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz wird die sogenannte Ausgleichsabgabe fällig. Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen, sind verpflichtet, eine höhere Ausgleichsabgabe zu leisten. Start dafür ist voraussichtlich der 31.03.2025, und zwar dann, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird. Gleichzeitig soll die bisherige Bußgeldvorschrift dazu aufgehoben werden. Für kleinere Betriebe wird es – wie bislang auch schon – Sonderregelungen und Erleichterungen geben.
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