Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
17. August 2023

Längere Arbeitnehmerüberlassung durch Tarifvertrag

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Der Kläger war dem beklagten Arbeitgeber für knapp 24 Monate als Leiharbeitnehmer überlassen. Es galt ein „Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit“. Der Tarifvertrag regelt u. a., dass die Dauer einer Arbeitnehmerüberlassung 48 Monate nicht überschreiten darf. Durch die Überschreitung dieser Höchstüberlassungsdauer meint der Kläger, dass ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei, wodurch der Tarifvertrag nicht geltend ist. Der Kläger verlor vor Gericht.

DER STREITFALL

Der Kläger war dem beklagten Arbeitgeber (Entleiher) ab Mai 2017 für knapp 24 Monate als Leiharbeitnehmer überlassen. Beim Entleiher galt daher der zwischen Südwestmetall und der IG Metall geschlossene „Tarifvertrag Leih-/Zeitarbeit“. Der Tarifvertrag regelt u. a., dass die Dauer einer Arbeitnehmerüberlassung 48 Monate nicht überschreiten darf. Der Kläger meint, dass zwischen ihm und dem Beklagten aufgrund Überschreitung der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer kraft Gesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr. 1b, § 10 Abs. 1 Satz 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen sei. Der Tarifvertrag gelte für ihn mangels Mitgliedschaft in der IG Metall nicht. Zudem sei die dem Tarifvertrag zugrunde liegende Regelung (§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG) ver­fassungswidrig.

Silke Rohde
+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.