Wie Sie bei Gratifikationen mitbestimmen können
Das Thema Gratifikation unterliegt in einigen wichtigen Punkten der Mitbestimmung des Betriebsrats. Rechtsgrundlage dafür ist § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Doch wie so häufig in Fragen der Entlohnung beschränkt sich Ihre Einflussmöglichkeit auf die Kriterien, nach denen die freiwilligen Leistungen an Sie und Ihre Kollegen verteilt werden sollen (Verteilungsgrundsätze). Sie können nicht darüber mitentscheiden, ob der Arbeitgeber überhaupt eine Gratifikation zahlen möchte oder wie hoch diese im Einzelnen sein soll.
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