Betriebsvereinbarung ohne BR-Beschluss in der Regel gültig
DER STREITFALL
Der beklagte Arbeitgeber, ein Unternehmen der Stahlindustrie, führte ein komplett neues Entgeltsystem im Rahmen einer Betriebsvereinbarung ein. Der als Fräser beschäftigte Kläger verdiente nach der durch die Umstellung erfolgten neuen Eingruppierung etwa 200 € weniger als im alten System. Gegen diese Verringerung ging der Fräser gerichtlich vor. Neben anderen Unzulässigkeitsgründen ist die vom Vorsitzenden des Betriebsrats unterzeichnete Betriebsvereinbarung nach Auffassung des Klägers unwirksam, da es – unstreitig – keinen entsprechenden Beschluss des Betriebsrats gab.
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