Darauf sollten Sie bei Zielvereinbarungen achten
![Hand berührt virtuelle Dartscheibe mit Pfeil. Hand berührt virtuelle Dartscheibe mit Pfeil.](https://www.betriebsrat-kompakt.de/wp-content/uploads/sites/2/2023/07/GettyImages-1306669539-e1698151520127-400x175.jpg)
Da in einem Zielvereinbarungsgespräch Fragen der Leistungsbeurteilung und der Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung des Arbeitnehmers besprochen werden, kann der Arbeitnehmer ein Betriebsratsmitglied seiner Wahl zu dem Gespräch hinzuziehen (§ 82 Abs. 2 BetrVG). Klären Sie daher vorab mit dem Mitarbeiter, ob dieser eine Begleitung zum Gespräch von einem Betriebsratsmitglied wünscht, und bieten Sie das auch aktiv an.
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