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News
14. November 2023

Mehr Hilfe für Betroffene von chronischer Müdigkeit

BRK+
Frau liegt übermüdet mit ihrem Kopf auf dem Schreibtisch.
Bild: ©Poike/iStock/Getty Images Plus
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat eine Verbesserung der Versorgungssituation von Patienten mit chronischem Fatique-Syndrom (CFS) durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) angemahnt.

DER STREITFALL

Ausgangspunkt waren die Eilverfahren eines 55-jährigen Mannes, der durch zahlreiche Erkrankungen schwerbehindert und pflegebedürftig ist, insbesondere aufgrund der gesicherten Diagnose des CFS. Bei seiner Krankenkasse beantragte er die weitere Bewilligung der Arzneimittel Biomo-Lipon und Dekristol (Vitamin D). Die Kasse lehnt die Anträge ab, weil u. a. die medizinisch wissenschaftlichen Voraussetzungen für eine Verordnung nicht gegeben seien. Dem hielt der Mann entgegen, dass er im System der GKV nicht hinreichend versorgt sei. Er benötige verschiedene Arzneimittel und Behandlungen, wobei etablierte Therapien kaum zur Verfügung stünden. Liponsäure und Vitamin D würden jedenfalls gegen die Symptome eines CFS helfen.

Silke Rohde
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