Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
30. November 2023

BR-Vorsitzender sollte nicht Datenschutzbeauftragter sein

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Der Kläger ist Betriebsratsvorsitzender und wurde vom Arbeitgeber als Datenschutzbeauftragter bestellt. Diese Bestellung wurde nach zwei Jahren zurückgezogen, da eine Unvereinbarkeit der beiden Ämter besteht. Mit Inkrafttreten der DSGVO wurde er als Datenschutzbeauftragter abberufen. Daraufhin klagte der Arbeitnehmervertreter. Er verlor vor Gericht.

DER STREITFALL

Der beim beklagten Arbeitgeber angestellte Kläger ist Vorsitzender des Betriebsrats und in dieser Funktion teilweise von der Arbeit freigestellt. Mit Wirkung zum 01.01.2015 wurde er vom Arbeitgeber und von weiteren in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften zum Datenschutzbeauftragten bestellt. Auf Veranlassung des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit widerriefen der Arbeitgeber und die weiteren Konzernunternehmen die Bestellung des Klägers am 01.12.2017. Grund dafür sei eine Unvereinbarkeit der beiden Ämter. Nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde der Betriebsratsvorsitzende zusätzlich im Mai 2018 gemäß Art. 38 Abs. 3 Satz 2 DSGVO als Datenschutzbeauftragter abberufen. Die Abberufung wollte der Arbeitnehmervertreter nicht hinnehmen und klagte dagegen.

Silke Rohde
+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.