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Ratgeber
30. November 2023

Das sollten Sie zur Beschäftigung von Flüchtlingen wissen

BRK+
Ukrainische Flagge mit Schatten von Flüchtlingen.
Bild: ©raquel/stock.adobe.com
Viele deutsche Arbeitgeber sind bereit, ukrainische Flüchtlinge zu beschäftigen. Damit das gut funktioniert, hat der Gesetzgeber etliche bürokratische Hürden abgebaut – mit Erfolg. Dennoch gilt es einiges zu beachten, wenn Arbeitgeber neue Mitarbeiter einstellen wollen. Auch Betriebsräte können sich hier sinnvoll einbringen.

Auch wenn die Frage der Beschäftigung (ukrainischer) Flüchtlinge in erster Linie vom Arbeitgeber zu entscheiden ist, können Betriebsräte dies der Geschäftsleitung durchaus vorschlagen. Das gilt insbesondere, wenn ihr Betrieb vielleicht sowieso neue Mitarbeiter sucht. Hilfreich ist es dabei, nach einer ersten Diskussion im Gremium das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Sollte ein Einsatz infrage kommen, geht es anschließend darum, die Rahmenbedingungen zu schaffen. Hier sollten Betriebsrat und Arbeitgeber miteinander eng im Kontakt bleiben und sich überlegen, welche Aufgaben diesbezüglich anfallen. Denn es geht um eine möglichst reibungslose Integration in das Unternehmen und die Belegschaft, aber auch um viele weitere Hilfestellungen, seien es z. B. Sprachkurse, Schulsuche, Wohnungssuche etc. Am besten, Sie und die Geschäftsleitung erstellen ein Gesamtkonzept und verteilen die Verantwortlichkeiten entsprechend.

Silke Rohde
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