Wie die Betriebszugehörigkeit berechnet wird
Gerade im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der damit verbundenen Abfindung stellen sich den Beschäftigten viele Fragen. Dann sind Sie – zumindest als erster Ansprechpartner – gefragt. Daher sollte sich mindestens ein Mitglied im Gremium in das Thema einarbeiten. Es kann die Fragen der Kollegen beantworten. Allerdings gilt hier wie sonst auch: In den seltensten Fällen können Betriebsräte Rechtsauskünfte geben. Antworten Sie daher eher zurückhaltend und verweisen Sie die Betroffenen an Juristen, wenn es wirklich um problematische Details geht.
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