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Hintergrund
11. Januar 2024

Betriebsrat ist keine verantwort­liche Stelle für den Datenschutz

BRK+
Symbol Datenschutz auf einer Computertastatur.
Bild: ©IckeT/stock.adobe.com
Bisher war nicht klar, ob der Betriebsrat als verantwortliche Stelle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten galt. Mehrheitlich wurde das zwar abgelehnt und nur der Arbeitgeber als solche gesehen, doch ein Rest Unsicherheit blieb. Nun herrscht zum Glück endlich – zumindest ein Stück weit – Klarheit: Ausschließlich der Arbeitgeber gilt als der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Der Betriebsrat ist keine verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. Dennoch muss er sich bei der Erhebung,…

Silke Rohde
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