Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Datenschutz

BRK+
Datenschutz bei der Einladung zur Schwerbehindertenversammlung
Bild: ©Wavebreakmedia/iStock/Getty Images Plus

Bei der Einladung zur Schwerbehindertenversammlung sind zahlreiche datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten, um die Persönlichkeitsrechte der eingeladenen Personen zu schützen. Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) sollte dabei besonders sensibel mit personenbezogenen und vertraulichen Daten umgehen.

BRK+
Ihre Rechte bei flexibler Vergütung
Bild: ©cagkansayin/iStock/Getty Images Plus

Flexible Vergütung sollte in erster Linie dem Zweck dienen, nicht nur Unternehmens­interessen zu befriedigen, sondern den betroffenen Beschäftigten ein Einkommensplus zu verschaffen. Wichtig ist vor allem, dass keine Betriebsrisiken auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden. Dies trifft vor allem auf risikoreiche Modelle der Altersvorsorge zu, die als erfolgsorientierte Vergütungsmodelle in der Regel untauglich sind.

Beim Thema künstliche Intelligenz ist noch vieles unsicher, aber auf eines ist definitiv Verlass: Es wird den Betriebsrat als große Aufgabe begleiten und vor immer neue Herausforderungen stellen. Daher sind Arbeitnehmervertreter gut beraten, sich jetzt strategisch und organisatorisch gut aufzustellen, um alles effektiv bewältigen zu können.

BRK+
Icons schweben über einem Laptop.
Bild: ©Thx4Stock/iStock/Getty Images Plus

Microsoft 365 ist eine Software, an der man kaum vorbeikommt. Auch in den meisten Betrieben wird sie eingesetzt. Betriebsräten ist es hier zu empfehlen, dass sie ihre Mitbestimmungsrechte konsequent einfordern. Am besten ist es, den Einsatz von Microsoft 365 mit einer Betriebsvereinbarung zu reglementieren.

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die Klägerin hatte Zugriff auf den Dienstcomputer ihres Vorgesetzten. Dort hat sie private Informationen in einer E-Mail entdeckt. Da es in dieser E-Mail um sexuelle Übergriffe ging, gab die Klägerin diese anonym weiter. Die unbefugte Weitergabe von Daten – insbesondere von sensiblen Daten – rechtfertigte in diesem Fall eine fristlose Kündigung.

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

Bisher war nicht klar, ob der Betriebsrat als verantwortliche Stelle bei der Verarbeitung personenbezogener Daten galt. Mehrheitlich wurde das zwar abgelehnt und nur der Arbeitgeber als solche gesehen, doch ein Rest Unsicherheit blieb. Nun herrscht zum Glück endlich – zumindest ein Stück weit – Klarheit: Ausschließlich der Arbeitgeber gilt als der für die Verarbeitung Verantwortliche im Sinne der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

BRK+
Fingerabdruck-Scanner.
Bild: ©NatalyaBurova/iStock/Getty Images Plus

In den meisten Betrieben wird die Arbeitszeit erfasst. Und auch der Gesetzgeber setzt mit dem Entwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz voll auf elektronische Systeme. Hier spielt der Datenschutz der Arbeitnehmer eine große Rolle.

1 von 1