Keine Betriebsbuße ohne Betriebsrat
DER STREITFALL
In einem Betrieb hat der Arbeitgeber eine „Gelbe Karte“ eingeführt, um etwaiges arbeitsvertragswidriges Fehlverhalten der Arbeitnehmer zu ahnden. Der Betriebsrat ist der Meinung, er habe bei der Einführung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer). Es handelt sich für ihn um eine Betriebsbuße. Er verlangte daher die Unterlassung des mitbestimmungswidrigen Verhaltens. Der Arbeitgeber meinte, die „Gelbe Karte“ habe denselben Charakter wie eine Abmahnung und könne mitbestimmungsfrei umgesetzt werden.
…