Behinderung der Betriebsratsarbeit: So wehren Sie sich wirksam
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![Sand liegt auf Zahnrädern. Sand liegt auf Zahnrädern.](https://www.betriebsrat-kompakt.de/wp-content/uploads/sites/2/2024/01/GettyImages-1754555811_komprimiert-400x267.jpg)
Bild: ©Bjoern Wylezich/iStock/Getty Images Plus
Das Bundesarbeitsgericht definiert die Behinderung der Betriebsratsarbeit als jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit, ohne dass ein Verschulden (des Arbeitgebers oder eines Dritten) erforderlich wäre. Eine solche Behinderung ist gesetzlich verboten.