Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
06. Februar 2024

Verbot privater Handynutzung ist mitbestimmungsfrei

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Der Arbeitgeber erließ ein Verbot der privaten Mobiltelefonnutzung während der Arbeitszeit. Der Betriebsrat klagte auf Mitbestimmungsrecht. Er verlor vor Gericht, da das Verbot das mitbestimmungsfreie Arbeitsverhalten betrifft.

DER STREITFALL

In der Produktion eines Automobilzulieferbetriebs gibt es aufgrund der Arbeitsorganisation ab und zu Leerlauf- oder Wartezeiten. In diesem Zusammenhang erließ der Arbeitgeber eine Anweisung per Aushang, dass jegliche Nutzung von Smartphones und Mobiltelefonen zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit verboten ist. Dies wollte der Betriebsrat nicht hinnehmen und wollte vor Gericht erreichen, dass die Anweisung unzulässig ist. Er war der Meinung, der Arbeitgeber dürfe ohne Zustimmung des Gremiums kein Smartphone-Verbot aussprechen, weil sein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG betroffen sei. Das Smartphone-Verbot müsse deshalb zurückgenommen werden.

Silke Rohde
+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Die Zeitschrift: aktuelles BR-Wissen für Sie übersichtlich aufbereitet
Lesen Sie auf nur 12 Seiten jeden Monat in Betriebsrat KOMPAKT, wie Sie Gesetze, Paragrafen und Urteile nutzen, um für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich zu kämpfen.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.