Unterrichtungsanspruch nach dem BetrVG: Informationen als Basis für den Betriebsrat
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![Big Data als Baum illustriert. Big Data als Baum illustriert.](https://www.betriebsrat-kompakt.de/wp-content/uploads/sites/2/2024/02/GettyImages-599691812_S1_komp-400x171.jpg)
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Ohne ausreichende Informationen über das Geschehen im Betrieb, insbesondere über die Vorhaben und Pläne des Arbeitgebers, könnte die betriebliche Interessenvertretung weder ihre Mitwirkungs- noch ihre Mitbestimmungsrechte in vollem Umfang wahrnehmen und damit die gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen.