Ausschluss von Prämien in Passivphase der Altersteilzeit zulässig
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DER STREITFALL
Der Kläger befindet sich seit 2022 in der Passivphase der Altersteilzeit. Ein 2023 auch für seinen Arbeitgeber einschlägiger Tarifvertrag sah neben einer Gehaltserhöhung um 10,5 %, von der auch der Kläger profitiert, eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 € vor. Der Tarifvertrag schloss Beschäftigte in der Passivphase der Altersteilzeit von der Prämie aus, nicht aber Arbeitnehmer in Elternzeit.
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