Freiwillige Betriebsvereinbarung: keine Nachwirkung
Frage
Bei uns im Betrieb gibt es eine ganz alte Betriebsvereinbarung, die festlegt, dass Abmahnungen nach zwei Jahren aus der Personalakte entfernt werden müssen. Damals wurde nichts bezüglich einer Nachwirkung vereinbart. Die Betriebsvereinbarung wurde jetzt vom Arbeitgeber fristgerecht gekündigt. Im Gremium sind wir uns jetzt uneins, ob bei der Betriebsvereinbarung eine Nachwirkung gilt, oder nicht. Können Sie uns dazu weiterhelfen?
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