Die Betriebsvereinbarung ist das wichtigste Mittel zur Gestaltung für Betriebsräte. Dieser bindende Vertrag schafft klare Rechte und Pflichten. Konflikte und Unsicherheiten werden vermieden. Allerdings können sich Situationen verändern – und dann kann es dazu kommen, dass eine bestehende Vereinbarung besser beendet werden sollte.
Hält sich der Arbeitgeber nicht an eine geltende Betriebsvereinbarung – in diesem Fall zu Arbeitszeit und Überstunden –, kann der Betriebsrat dagegen klagen. Das entschied das LAG Hessen.