Grundlage der Studie waren die Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der Jahre 2008, 2013 und 2018. Diese enthält umfassende Informationen zur Einkommenssituation von rund 42.000 Haushalten in Deutschland. Da diese Stichprobe nur alle fünf Jahre erhoben wird und aus der Befragungsrunde von 2023 noch keine Daten vorliegen, kann die Studie allerdings weder die Wirkung der Mindestlohnerhöhung auf 12 € im Jahr 2022 einbeziehen noch den Effekt der aktuell nur schwachen Anpassungen. Dennoch bietet sie aufschlussreiche Ergebnisse.
Einkommenssteigerungen nach Einführung des Mindestlohns
Während die Lohnentwicklung im unteren Einkommensbereich zwischen 2008 und 2013 nahezu stagnierte, gab es nach der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 deutliche Zuwächse. Besonders eindrucksvoll zeigte sich dies in Ostdeutschland: Im Zeitraum von 2013 bis 2018 stiegen die individuellen Einkommen aus Löhnen der unteren 30 % der Verteilung im Osten um durchschnittlich gut 21 %, im Westen um rund 12 %.
Positive Effekte in Ostdeutschland besonders groß
Dass das Plus in Ostdeutschland höher ausfiel, liegt daran, dass dort mehr Menschen im Niedriglohnsektor arbeiten als in Westdeutschland. So stiegen beispielsweise die Lohneinkommen von ostdeutschen Beschäftigten mit einem Monatsverdienst von knapp 1.300 € bis 2018 preisbereinigt um durchschnittlich gut 31 %. Dieses Ergebnis entkräftet auch die Sorge, Arbeitgeber könnten nach Einführung der Lohnuntergrenze im Gegenzug die Stundenzahl von Beschäftigten im Mindestlohnbereich reduzieren. Auch die Einkommen der Menschen mit relativ hohen Einkommen stiegen, allerdings weniger stark: Zwischen 2013 und 2018 betrug der Anstieg bei den obersten 30 % der Verteilung im Osten durchschnittlich rund 14 % und im Westen 11 %.
Betriebsräte können die Gehaltsliste einsehen
Der Betriebsrat hat nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG das Recht, Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten zu nehmen. So kann er kontrollieren, wie die Einkommensverhältnisse im Betrieb sind, und bei etwaigen Rechtsverstößen des Arbeitgebers aktiv werden.