Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Hintergrund
30. Januar 2025

Vorgaben zu Zeit und Ort der Betriebsversammlung

BRK+
Vorgaben zu Zeit und Ort der Betriebsversammlung
Bild: ©thomas-bethge/iStock/Getty Images Plus
Grundsätzlich kann das Gremium vor allem den Zeitpunkt der Betriebsversammlung selbst festlegen, darf aber die Grenzen des pflichtgemäßen Ermessens nicht überschreiten und muss sich an die gesetz­lichen Vorgaben (turnusmäßig innerhalb eines jeden Kalendervierteljahres, § 43 Abs. 1 BetrVG) halten.

Der Arbeitgeber hat hinsichtlich des Zeitpunkts grundsätzlich nicht mitzubestimmen. Vor allem ist es für die Anberaumung der Betriebsversammlung nicht erforderlich, dass die Geschäftsleitung der Entscheidung des Gremiums zustimmt. Dennoch ist es vielfach ratsam, den Termin mit der Geschäftsleitung abzusprechen, da Zeitpunkt und Ort der Versammlung sehr eng miteinander zusammenhängen.

Silke Rohde
+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.