Mehr Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

Der Betriebsrat hat beim betrieblichen Eingliederungsmanagement weitreichende Mitbestimmungsrechte, die sowohl die Gestaltung des Verfahrens als auch die Umsetzung konkreter Maßnahmen betreffen. Durch seine Beteiligung kann der Betriebsrat dazu beitragen, dass das BEM transparent, fair und effektiv durchgeführt wird, um die langfristige Gesundheit der Belegschaft zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern.
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