Betriebsausflüge verbessern den Zusammenhalt

Die schlechte Nachricht vorweg: Sie haben kein Mitbestimmungsrecht zur Verfügung, mit dem Sie den Arbeitgeber zwingen könnten, finanzielle Mittel für einen Betriebsausflug zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf einen Betriebsausflug kann aber unter Umständen durch betriebliche Übung entstehen. Eine betriebliche Übung liegt vor, wenn der Arbeitgeber etwa mindestens drei Jahre unmittelbar hintereinander Freizeit für den Ausflug gewährt und/oder finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und so den Kollegen das Gefühl vermittelt hat, diese Praxis auch künftig so fortzuführen. Ansprüche aus einer betrieblichen Übung kann der Arbeitnehmer im Klageweg vor dem Arbeitsgericht verfolgen.
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