Homeoffice kann örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts ändern
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Normalerweise ist bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten das Gericht am Firmensitz zuständig. Doch: Wer ausschließlich im Homeoffice arbeitet, kann den Gerichtsstand an seinem Wohnort beanspruchen – auch wenn dieser nicht mit dem Unternehmenssitz übereinstimmt.
DER STREITFALL
In dem vorliegenden Fall steht die Frage im Mittelpunkt, welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist für eine Klage…