Schadensersatz bei Verstoß gegen Datenschutzrecht
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Wenn beim Test einer neuen Personalsoftware mehr Daten als erlaubt fließen, droht Ärger: Das BAG sprach einem Beschäftigten Schadensersatz zu, weil ein Arbeitgeber unzulässig personenbezogene Informationen an die Konzernzentrale weitergab.
DER STREITFALL
Der beklagte Arbeitgeber verarbeitete personenbezogene Daten seiner Beschäftigten u. a. zu Abrechnungszwecken mit einer…