Wann ist die Wahl anfechtbar?
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                                    Bild: © Seiya Tabuchi ( iStock / Getty Images Plus                                
                                                    
                            Nach § 19 BetrVG kann eine Wahl beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Wahlvorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist – es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.                        
                     
         
                             
                           