Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Praxisbericht
17. Dezember 2025

Ampelkonten: Das sind die Rechte des Betriebsrats

BRK+
Stempeluhr
Bild: © Ralf Geithe / iStock / Getty Images Plus
Flexible Arbeitszeiten stehen auf der Wunschliste vieler Beschäftigter ganz oben. Dies lässt sich gut mit einem Ampelkonto lösen, das die Arbeitszeit über das ganze Jahr hinweg dokumentiert. Um für klare Verhältnisse zu sorgen, ist es ratsam, die entsprechenden Einzelheiten in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Nutzen Sie dazu Ihr erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen über

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen,
  • die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sowie
  • eine vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit.

Silke Rohde
+

Weiterlesen mit BRK+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit BRK+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.