Lockdown ist kein Betriebsrisiko
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Wenn eine Betriebsschließung aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen Lockdowns erfolgte, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während dieser Schließung den Arbeitnehmern weiterhin die Vergütung zu zahlen.
DER STREITFALL
Die Klägerin ist beim beklagten Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigte tätig. Im April 2020 war das Ladengeschäft aufgrund…