Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt haben, waren bisher darauf angewiesen, dass sie vom Arzt krankgeschrieben werden, um nicht unmittelbar nach der Fehlgeburt wieder arbeiten zu müssen. Für diesen Fall gab es weder eine Mutterschutzfrist noch Leistungen nach dem MuSchG.
Neu: Gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburt
Für Frauen bietet die Gesetzesänderung nun die Möglichkeit, auch bei Fehlgeburten vor der 24. Woche um ihr Baby zu trauern, ohne sich um eine Krankschreibung bemühen zu müssen. Zum 01.06.2025 tritt die Erweiterung des Mutterschutzes in Kraft. Dann gelten gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche. Das Mutterschutzgesetz wird entsprechend geändert. Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger dauert auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt:
- Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz
- Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz
In diesen Schutzfristen dürfen Arbeitgeber die betroffenen Frauen nicht beschäftigen. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn sich die betroffene Frau ausdrücklich zur Arbeit bereit erklärt.